aktueller Stand zum Corona-Virus – Update 20.03.2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
gestern Abend ist uns die Entscheidung des Freistaates Sachsen im Bezug auf Werkstätten
und den Umgang in der Corona-Krise bekanntgegeben worden. Der Freistaat Sachsen hat
eine Allgemeinverfügung erlassen.
Im Rahmen der Allgemeinverfügung hat der Freistaat Sachsen folgendes verfügt:
Für die Werkstätten ist ein Betretungsverbot für die Mitarbeiter erlassen worden. Das
Betretungsverbot tritt ab morgen, den 21.03.2020 in Kraft. Dies bedeutet, dass grundsätzlich
kein Mitarbeiter mehr die Werkstätten aufsuchen darf. Ausgenommen hiervon sind zunächst
alle Angestellten, die nicht als Mitarbeiter zu qualifizieren sind. Der Freistaat Sachsen hat
jedoch nicht unerhebliche Ausnahmen von diesem Betretungsverbot erlassen. Das
Betretungsverbot tritt ab 21.03.2020 in Kraft.
Nach Entscheidung der Geschäftsleitung bzw. des Werkstattleiters können Ausnahmen
entsprechend der Allgemeinverfügung für
– besonders wichtige Bereiche (z.B. Wäscherei, Großküchen etc.)
– Mitarbeiter auf Außenarbeitsplätzen
– Mitarbeiter, die im Rahmen einer Notfallbetreuung betreut werden müssen
zugelassen werden.
Das Leben und die Gesundheit unserer Mitarbeiter und Angestellten hat für uns jetzt höchste
Priorität. Wir werden daher alle Entscheidungen dem Infektionsschutz unterordnen.
Grundsätzlich kann jeder Mitarbeiter bzw. dessen Angehörige und Betreuer selbst
entscheiden, ob er die Werkstatt aufsuchen will oder aus verständlichen Gründen zur
Vermeidung einer Ansteckungsgefahr in den Werkstätten der Arbeit fern bleiben will.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen müssen bei einem Fernbleiben nicht vorgelegt werden.
Wir werden jedoch im Laufe des Tages prüfen, welche Ausnahmen von dem
Betretungsverbot durch uns als Werkstattträger zugelassen bzw. angeordnet werden. Sollte
ein Mitarbeiter von diesem Betretungsverbot ausgenommen werden, gilt auch hier, dass ein
weiterer Besuch der WfbM auf freiwilliger Basis erfolgt.
Wichtig ist für uns zu wissen, welche Angehörigen bzw. Betreuer keine Betreuung des
jeweiligen Mitarbeiters gewährleisten bzw. organisieren können. Wir möchten Sie daher
bitten, uns möglichst kurzfristig über die Notwendigkeit einer Notfallbetreuung für den
jeweiligen Mitarbeiter zu informieren.
Weiterhin wäre uns sehr wichtig, dass wir aktuelle Informationen auch elektronisch an Sie
übermitteln können und dürfen. Teilen Sie uns daher bitte auch Ihre E-Mail-Adressen und
Handynummern mit, unter denen wir Sie erreichen können. Wir sehen uns außerstande jede
neue Information auf dem Postweg zu übermitteln. Dies erfordert einen immens hohen Zeitund
Kostenaufwand, den wir derzeit nicht erbringen können.
Zum Schutz aller dürfen wir Sie auch bitten, uns unverzüglich darüber zu informieren, wenn
ein Mitarbeiter Symptome wie Fieber oder Husten aufweist oder wenn in dem näheren
Umfeld des Mitarbeiters ein bestätigter oder auch Covid-19-Verdachtsfall auftritt.
Wir werden für die Werkstattbereiche, welche weiter betrieben werden können und müssen
auch weitere Hygieneegeln erlassen, damit eine Infektionsgefahr so weit wie möglich
unterbunden wird. Wir hoffen, dass wir keine Covid-19-Erkrkankung bei unseren Mitarbeitern
oder Angestellten auftreten wird. Allerdings gehen wir leider davon aus, dass dies früher
oder später auch bei uns passieren wird. Wir werden dann in enger Abstimmung mit dem
Gesundheitsamt über Isolierungen und weitere Maßnahmen des Infektionsschutzes
entscheiden müssen.
Weitere Informationen erhalten Sie in Kürze.
Bleiben Sie gesund!
Marcus Vietze
im Auftrag des Vorstandes und der Geschäftsleitung